Urheberrecht
„Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz." (§ 1 Urhebergesetz). Das Urheberrecht ermöglicht es demjenigen, der eine geistige oder schöpferische Leistung erbracht hat, diese zu nutzen und Nutzungsrechte zu vergeben. Dieses ursprüngliche Recht an Ihrer Leistung können Sie zu Lebzeiten nicht übertragen, lediglich Nutzung und Verwertung können Dritten zugänglich gemacht werden.
Ausgehend von Ihren Urheberpersönlichkeits- und -verwertungsrechten setze ich mich für Sie ein bei:
- Streitigkeiten aufgrund von Urheberrechtsverletzungen
- Vertragsgestaltung
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- allen weiteren Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Urheberrecht
Ich berate Sie gerne und werde Ihre Rechte als Urheber zu schützen wissen.
Beratung & Durchsetzung.