Produktbezogenes Umweltrecht
Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung sichert im Rahmen eines Lizenzierungssystems die umweltgerechte Entsorgung und rohstoffliche Verwertung von Verpackungen, um die Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen bei privatwirtschaftlich organisierten duale Systeme angemeldet werden. Diese stellen Recycling und Entsorgung sicher.
Elektroaltgeräte
Im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten - kurz der WEEE-Richtlinie wurde in Deutschland die Stiftung EAR – Gemeinsame Rücknahmestelle gegründet.
Sie erhalten Beratung bei Registrierung, Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen, Logistikorganisation, Kommunikation mit öffentlichen Stellen und Wirtschaftsprüfern.
Altbatterien
Die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren liegt grundsätzlich in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel und die kommunalen Wertstoffhöfe abgewickelt.
Nach deutschem Batteriegesetz sind Hersteller verpflichtet, in Verkehr gebrachte Batterien zurückzunehmen. Zur Sammlung gebrauchter Batterien stellen zugelassene Entsorgungs- und Verwertungssysteme kostenlose Sammel-Behälter zur Verfügung, die in regelmäßigen Abständen abgeholt werden.
Gerne berate ich Sie bei
- Registrierung
- Recycling
- Dokumentation
- Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
für ein ordnungsgemäßes Inverkehrbringen und Recyceln Ihrer Produkte.
Beratung & Durchsetzung.